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Bibelbuch Römer Kapitel 5 Vers 12

Darum: So wie durch einen einzigen Menschen die Sünde in die Welt gekommen ist und durch die Sünde der Tod und sich der Tod so unter allen Menschen ausgebreitet hat, weil sie alle gesündigt hatten   

FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Bei einem Sterbefall, wen muss ich zuerst anrufen?

    Bei einem Haussterbefall oder einem Sterbefall ohne ärztliche Anwesenheit, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Parallel sollten Sie sich mit dem Bestatter in Kontakt setzen, um ihn schon mal zu informieren und eventuell im Vorfeld einen Termin auszumachen. Bei einem Sterbefall im Beisein von Ärzten, zum Beispiel im Krankenhaus, braucht man nur den Bestatter anzurufen. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern.

  • Wie lautet die Telefonnummer vom ärztlichen Notdienst?

    Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar – kostenlos unter 116 117 bundesweit einheitlich unabhängig ob Mobil oder Festnetz.

  • Wie lange dürfen Verstorbene zu Hause bleiben?

    Nach den verschiedenen Länder-Bestattungsgesetzen bleiben der Familie in der Regel 36 Stunden Zeit, um ein Unternehmen mit der Überführung des Verstorbenen zu beauftragen (Ausnahmen: in Brandenburg und Sachsen 24, in Thüringen 48 Stunden).

  • Sollte man einen Verstorbenen nochmal sehen?

    Dies ist eine sehr persönliche Entscheidung und vom Umstand und Kultur abhängig. Grundsätzlich sollten Sie ihren geliebten Menschen so in Erinnerung behalten wie er zu Lebzeiten war.

  • Was versteht man unter Bestattungspflicht?

    Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.

  • Wer ist bestattungspflichtig?

    Reihenfolge der Bestattungspflicht: 

    1. Ehegatte oder Lebenspartner

    2. volljährige Kinder

    3. Eltern

    4. volljährigen Geschwister

    5. volljährigen Enkelkinder

    6. Großeltern

  • Ist die Beisetzung einer Urne im eigenen Garten möglich?

    In Deutschland gilt der "Friedhofszwang". Er ist in den Gesetzen der Bundesländer zu Bestattungen geregelt. Damit sollen die Würde der Toten und die Achtung der Totenruhe gewahrt werden. Nur in Bremen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken beizusetzen. 

  • Ich möchte eine Urnenbestattung. Dann brauche ich keinen Sarg, oder?

    Es gibt die Sargpflicht in Deutschland, d.h. jeder Mensch muss in einem Sarg bestattet werden, auch bei einer Kremierung. Der Sarg verbrennt mit und bildet zusammen mit den menschlichen Überresten die Asche, die in die Aschenkapsel kommt. 

Bibelbuch Prediger

Kapitel 3 Verse 19,20

„….denn wie es den Menschen ergeht, ergeht es auch den Tieren: Beide nehmen dasselbe Ende. Wie der eine stirbt, so stirbt der andere, und sie alle haben denselben Geist. Der Mensch ist den Tieren somit nicht überlegen, denn alles ist sinnlos.  Alle gehen an denselben Ort.

Sie kommen alle aus dem Staub und kehren alle zum Staub zurück.   

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